Die Ultraschall-Untersuchung der Säuglingshüfte dient der Erkennung und Behandlungskontrolle angeborener Gelenkfehlentwicklungen (Dysplasie), die mögliche Gehbehinderungen oder frühzeitigen Gelenkverschleiß herbeiführen können.
In der Regel findet die Untersuchung in der 4. bis 6. Lebenswoche statt und ist im Rahmen der U3 gesetzlich vorgeschrieben. Ausnahmen hierzu stellen besondere Schwangerschafts- oder Geburtsverläufe dar oder auch klinische Auffälligkeiten, die bereits eine Untersuchung am 1. Lebenstag bzw. in der 1. Lebenswoche erfordern.
Die Vorsorgeuntersuchung mittels Ultraschall ist völlig schmerzlos und risikofrei. Während der Behandlung liegt der Säugling seitlich, so ragt eine Hüfte hervor und kann mit der Ultraschallsonde problemlos abgetastet werden. Das Hüftgelenk wird nach streng festgelegten Standards in der Technik nach Graf untersucht, vermessen und dokumentiert. Die Untersuchung beider Hüften dauert weniger als 15 Minuten.
Eine Wiederholung dieser Untersuchung ist dann empfehlenswert, wenn unklare oder krankhafte Befunde vorliegen. So kann in regelmäßigen Abständen die Entwicklung überwacht und der Therapieerfolg gewährleistet werden.
Die orthopädische Ultraschall-Vorsorgeuntersuchung der Säuglingshüfte führen wir in unserer Praxis bevorzugt am Montag-Nachmittag durch. Im Rahmen unserer Kindersprechstunde sind unsere kleinen Patient(inn)en dann unter sich. So entsteht eine vertraute und entspannte Atmosphäre sowohl für Eltern und Kind, als auch für den Kinderorthopäden.
Bitte beachten Sie, dass wir die Ultraschall-Vorsorgeuntersuchung nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchführen.
Haben Sie noch weitere Fragen? Sprechen Sie uns an, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.